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   VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 364/10 Me   

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https://dejure.org/2010,36138
VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 364/10 Me (https://dejure.org/2010,36138)
VG Meiningen, Entscheidung vom 16.12.2010 - 8 K 364/10 Me (https://dejure.org/2010,36138)
VG Meiningen, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 8 K 364/10 Me (https://dejure.org/2010,36138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7 Abs 3 Nr 2; ThürBO § 2 Abs 7; ThürBO § 85 Abs 2; BauNVO § 20 Abs 1
    Ausbaubeiträge; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Außenmaße; Geschoss; Dachgeschoss; Grundfläche; Nutzungsfaktor; Nettofläche; Vollgeschossmaßstab

  • Justiz Thüringen

    Abwasserbeseitigungsbeitrag- Berechnung der Dachgeschossfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03

    Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind bei geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 364/10
    Fehlt in der Satzung eine Definition des Vollgeschosses ist - da die Kommunalabgabengesetze zum Begriff des Vollgeschosses keine eigene Bestimmungen enthalten - auf die Begriffe des Baurechts zurückzugreifen und dann gemäß § 20 Abs. 1 BauNVO auf die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung (so OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2008 - 2 LA 27/08 - NVwZ-RR 2009, 451 m. w. N.; vgl. auch Ecker/Hinkel, Kommunalabgaben in Thüringen, Anm. 14.3 zu § 7, u. a. hier auch unter Hinweis auf VG Weimar, Urteil vom 07.08.2005 - 6 K 2938/03 We zur Zulässigkeit einer lichten Höhe von zwei Metern).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08

    Aufwand; Einrichtung; Gemeindeanteil; Maßstab; Straßenausbaubeitrag;

    Auszug aus VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 364/10
    Fehlt in der Satzung eine Definition des Vollgeschosses ist - da die Kommunalabgabengesetze zum Begriff des Vollgeschosses keine eigene Bestimmungen enthalten - auf die Begriffe des Baurechts zurückzugreifen und dann gemäß § 20 Abs. 1 BauNVO auf die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung (so OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2008 - 2 LA 27/08 - NVwZ-RR 2009, 451 m. w. N.; vgl. auch Ecker/Hinkel, Kommunalabgaben in Thüringen, Anm. 14.3 zu § 7, u. a. hier auch unter Hinweis auf VG Weimar, Urteil vom 07.08.2005 - 6 K 2938/03 We zur Zulässigkeit einer lichten Höhe von zwei Metern).
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